Allgemeine Geschäftsbedingungen
Claudia Bremen / Print & Office Solutions
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1. Geltungsbereich |
2. Preise
Meine Angebote sind stets freibleibend. Alle Preise sind Nettopreise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Preise sind zurzeit gültig und ersetzen alle vorangegangenen Preise oder Angebote und sind bei Auftragsvergabe als verbindlich vereinbart. |
3. Zahlung
Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen, ohne Abzug, nach Erhalt der Rechnung. Es ist kein Abzug von Skonto gültig, so lange nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die Verkäuferin berechtigt 5,- € pro Mahnung und ab Datum der Zielüberschreitung Verzugszinsen in Höhe des jeweils üblichen Banküberziehungszinssatzes nebst angefallenen Mahnkosten zu verlangen. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert, die Bezahlung erfolg ausschließlich per Banküberweisung an das angegebene Konto. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist es dem Käufer untersagt, die Ware zu verkaufen, zu verpfänden oder sonst wie darüber zu verfügen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen meiner schriftlichen Bestätigung. Bei Erstlieferungen behalte ich mir die Lieferung per Nachnahme vor. Ist der Käufer mit einer oder mehreren Zahlungen in Verzug bin ich ebenfalls berechtigt gegen Nachnahme zu liefern. In diesem Fall berechne ich 10,- € Nachnahmegebühr pro Paket. Die Aufrechnung mit oder das Zurückbehalten wegen Gegenforderungen aller Art ist unzulässig, soweit die aufrechenbare Gegenforderung nicht von mir anerkannt oder gegen mich rechtskräftig festgestellt worden ist. Bei Vertragsabschluss wird die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers vorausgesetzt. Ergeben sich gegen diese Annahme später Bedenken, so dass meine Ansprüche gefährdet erscheinen, habe ich das Recht, Vorkasse oder eine Sicherheit innerhalb einer Woche zu verlangen. In diesem Fall darf ich die Ausführung des Auftrages unterbrechen und die sofortige Abrechnung verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht nach oder stellt er keine Sicherheiten, so kann ich ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Besteller ein Schadensersatzanspruch zusteht. Zum Rücktritt bin ich auch berechtigt, wenn höhere Gewalt oder nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse eintreten. |
4. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller meiner jeweiligen Forderungen, auch soweit diese gestundet sind oder waren, mein Eigentum. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf der Käufer während dieser Zeit weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Eine Weiterveräußerung ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Aus einer Weiterveräußerung entstehende Forderungen gelten als an mich abgetreten, und zwar jeweils in der Höhe der noch ausstehenden Zahlung bis zum Ausgleich unserer gesamten Forderung. Sollten einzelne Klauseln dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Bei Druckaufträgen beschränkt sich der Lieferungsanspruch des Auftraggebers auf das bedruckte Endprodukt. Die zur Erfüllung des Auftrages hergestellten Druckwerkzeuge (wie Entwürfe, Skizzen, Filme, Klischees, Repros etc.) bleiben auch dann mein Eigentum oder das Eigentum Dritter, wenn der Auftraggeber deren Herstellungskosten ganz oder teilweise trägt. Geringfügige farbliche Abweichungen gelten nicht als Mängel. |
5. Leistungen
Angebote sind stets freibleibend. Ich behalte mir Konstruktions- und Formänderungen vor. Technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegenstandes in Angeboten, Prospekten, Internet und sonstigen Informationen stellen keine garantierten zugesicherten Eigenschaften dar und erfolgen unter dem Vorbehalt der Änderung. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen ist die schriftliche Bestätigung (Auftragsbestätigung) maßgebend. Falls ein verbindliches schriftliches Angebot mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme vorliegt, ist der Inhalt des Angebots maßgeblich. Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam. |
6. Lieferung
Die Versendungsart und -form liegt im Ermessen der Verkäuferin. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware versandbereit steht oder dieses dem Empfänger mitgeteilt wurde. Eine Haftung für Transportschäden ist grundsätzlich ausgenommen, auch dann, wenn ein Preis frei Haus vereinbart wurde. Eingehende Lieferungen sind grundsätzlich vom Empfänger sofort auf sichtlich oder auch nur vermutlich schadhaft gewordener Verpackung zu kontrollieren und vom Frachtführer direkt auf den Versandpapieren bestätigen und quittieren zu lassen, ggf. Fotos anzufertigen sowie sofort schriftlich zu melden, damit eventuell entstandene Schadensersatzansprüche gegen den Frachtführer bzw. Versicherer durchgesetzt werden können. Länger dauernde Lieferzeiten wegen Nachbeschaffung berechtigen nicht zum Rücktritt oder zur Wandlung des Kaufvertrages und entbinden nicht von der Annahmepflicht oder berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Produktionsware und Sonderbeschaffungsartikel die speziell für einen Kundenauftrag hergestellt oder beschafft werden, sind grundsätzlich von einer Stornierung, vom Rückgaberecht oder Umtausch ausgeschlossen. Berechnet wird die gelieferte Menge, diese entnehmen Sie dem Lieferschein oder der Rechnung. Die Verkäuferin ist grundsätzlich zur Teillieferung berechtigt. Fälle höherer Gewallt, z. B. Streiks, Unruhen, Mangel an Rohstoffen bzw. geeignete Arbeitskräften etc. sowie Beschaffbarkeiten, die nicht im Obliegen der Verkäuferin stehen oder von Dritten abhängig sind, entbinden ganz oder teilweise von der Lieferpflicht. Die Berechnung der Lieferkosten erfolgt nach Aufwand. |
7. Lieferfristen |
8. Reklamationen Bei Produktionsaufträgen können Über- oder Unterlieferungen bis zu 10 % entstehen, wobei aber immer nur die tatsächlich gelieferte Menge berechnet wird. Die genauen Mengen sind dem Lieferschein oder der Rechnung zu entnehmen. Diese berechtigen nicht zur Reklamation. Abweichungen in Format-, Druckfarben- und Materialbeschaffenheit gemäß den Richtlinien des grafischen Gewerbes gehen nicht zu Lasten der Verkäuferin. Reklamationen können nur innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Wareneingang akzeptiert werden. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Reklamation der Gesamtmenge. Weist die gelieferte Ware Mängel auf, behalte ich mir wahlweise Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von Stornierung, Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz und entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen. Rücksendungen werden nur mit unserem vorherigen Einverständnis, einem Lieferschein mit Angabe des Rücksendegrundes, der Rechnungsnummer und in Originalverpackung angenommen. Bei Reklamation einer gelieferten Maschine wird innerhalb der vom Hersteller eingeräumten Gewährleistungszeit, in der Weise Gewähr geleistet, dass Teile, die nachweislich infolge von Materialfehlern schadhaft werden, unentgeltlich instand gesetzt werden. Es besteht ein dreimaliges Nachbesserungsrecht gleicher Art. Bei Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit der Nachbesserung wird kostenloser Ersatz geliefert. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt nur, wenn alle vorgenannten Fälle nicht erfüllt werden. Alle hieraus herleitenden Mängel, Folgeschäden oder Verluste jeglicher Art, wie z.B. Produktionsausfallzeiten, Terminüberschreitungen etc. sind grundsätzlich von den Gewährleistungsansprüchen ausgenommen. Reklamationen sind immer schriftlich, mit Original-Rechnung und mit Angabe des Mangels oder kurzer Fehlerbeschreibung anzugeben. Mängel, die auf natürlichen Verschleiß (z. B. Abnutzung von Walzen, Messern, beweglicher oder mechanische Teile u. dgl.), äußeren Einflüssen, wie z.B. Blitzschlag, Wasserschäden, etc., fehlerhafter Bedienung, Unachtsamkeit, Missbrauch, Eigenverschuldung, Verschmutzung, Falschlagerung oder Einsatz von falschem oder nicht geeigneten, systemfremden oder minderwertigem Verbrauchsmaterialien zurückzuführen sind, fallen grundsätzlich nicht unter den Gewährleistungsansprüchen. Bei Gewährleistungsschäden oder Instandsetzungsaufträgen ist unbedingt die Originalverpackung aufzubewahren, damit bei erforderlich werdenden Versendungen keine zusätzlichen Transportschäden entstehen. Unsachgemäße Verpackung unterliegt grundsätzlich nicht den Gewährleistungsansprüchen und ist auch nicht durch zusätzliche Transportversicherung bei einem ggf. entstehenden Schaden abgedeckt. Zusatzschäden von Rücksendungen mangels unsachgemäßer Verpackung gehen immer zu Lasten des Käufers. Empfindliche und größere Maschinen oder Verbrauchsmaterialien dürfen nur per Palette zurückgeliefert werden und sind entsprechend zu kennzeichnen und zu versichern. Transportkosten oder ggf. anfallende Wegekosten für Instandsetzungsaufträge vor Ort gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers, dieses gilt auch während der Gewährleistungszeit. Unfreie Rücksendungen können nicht von der Verkäuferin angenommen werden. Änderungen, Modifizierungen und technische Verbesserungen an Maschinen und Zubehörmaterialien sind vorbehalten. Zurückhaltung oder Aufrechnung von Forderungen seitens des Käufers sind in jedem Fall unzulässig |
9. Garantie Der Garantieanspruch des Händlers auf Geräte beträgt ein (1) Jahr und gilt nur in Verbindung mit der Originalrechnung. |
10. Geltungsbereich Alle nicht in der Preisliste oder AGB enthaltenen Zusagen, Nebenabreden, Zusatz- oder Sonder-Vereinbarungen können nur in schriftlicher Form erfolgen. Für Fehlangaben innerhalb meiner Preisliste kann kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden. Erfüllungsort ist Linsengericht. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Gelnhausen bzw. das Landgericht Hanau für Klagen mit einem Streitwert über 5.000,00 €. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der restlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
11. Datenschutz Wir wissen, dass Ihnen der sorgfältige Umgang mit Ihren persönlichen Informationen wichtig ist. Wir verarbeiten und nutzen Ihre Daten nur im Rahmen des Bestellvorgangs und geben sie zu diesem Zweck u.a. an Speditionen und Paketdienste weiter. Bei eventuellen Bonitätsprüfungen rufen wir Daten von Auskunfteien wie Creditreform ab. Bei Zahlungsunfähigkeit oder bei nicht vorhandener Zahlungswilligkeit werden Kundendaten an die Auskunfteien zur Kenntnis übergeben. |
12. Verpackungsverordnung / Entsorgung Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Landbell AG Hinsichtlich der von mir erstmals mit Ware befüllten und an Wiederverkäufer oder private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen, oder Verkaufsverpackungen, die noch nicht vom Hersteller befreit wurden, hat sich meine Firma zur Sicherstellung der Erfüllung meiner gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4103291) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landbell AG." |
13. Urheberrechte Alle Urheberrechte, insbesondere die Rechte an von mir angefertigten Ent-würfen und Mustern bleiben bei mir. Der Käufer übernimmt die Haftung, dass mit der Auftragsausführung, insbesondere mit der Herstellung von Artikeln und Drucksachen nach seinen Angaben, Vorlagen, Mustern etc. keine Rechte Dritter (insbesondere Eigentums-, Urheber- und Vervielfältigungsrechte) verletzt werden. Ich bin berechtigt, Ablichtungen, Bilder, Muster in analoger und digitaler Form des aufgrund meiner Leistungen geschaffenen Produktes oder darauf bezogener Werbemittel zu veröffentlichen und zu meiner Eigenwerbung zu verwenden. |
14. Copyright |
Die Darstellungen und Farbbeispiele der meiner Internetseiten sind nicht verbindlich. Abweichungen können auftreten.
Linsengericht, den 27.10.08 |
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